Schwentinentaler Haushalt setzt falsche Prioritäten!

Rathaus

In einem kürzlich erschienenen KN-Artikel erklärt der Bürgermeister der Stadt Schwentinental, dass er aus der Stadtvertretung, trotz eines Jahresfehlbetrages von etwa 3,5 Millionen Euro, keine großen Bedenken oder Einwände bei der Verabschiedung des Haushalts 2024 erwarte. Hierzu erklärt der FDP-Stadtvertreter Frederik Voigt:

„Die Stadtvertreter der FDP werden dem nun endlich vorliegendem Haushalt 2024 nicht zustimmen. Denn nicht nur, dass eine Unterdeckung von 3,5 Millionen Euro an sich nicht schon dramatisch genug für die Stadt ist, wird - aus Sicht der FDP - in dem Haushalt eine völlig falsche haushälterische Prioritätensetzung vorgenommen.“

Beispielsweise stehen Investitionen in Höhe von geplanten acht Millionen Euro in den nächsten drei Jahren für den neuen Bauhofstandort keinerlei nennenswerte Investitionen in neue Kitas und unseren viel zu kleinen Schulen entgegen. Und dabei weist eine durch die Verwaltung herausgegebene Bevölkerungsprognose aus, dass bis zum Jahre 2040 die Bevölkerungsgruppe vom 0. bis zum 18. Lebensjahr stetig ansteigen wird. Und ob am Ende die geplanten 8,0 Millionen Euro für den neuen Bauhof ausreichen werden, ist bei stetig steigenden Baukosten schon jetzt zu bezweifeln.  

Zudem wurden aus Sicht der FDP keinerlei notwendige Sparmaßnahmen vorgenommen, sondern einige Investitionen wurden lediglich auf die kommenden Jahre verschoben. Das führt aber dazu, dass der Schuldenstand der Stadt Schwentinental bis zum Jahre 2027 voraussichtlich auf über 45,0 Millionen Euro steigen wird. Die jährlichen Zinsausgaben belaufen sich dann bei ca. 1,3 Millionen Euro. Geld das an anderer Stelle dringend benötigt wird.

Um die großen Investitionsaufgaben, die in den kommenden Jahren auf die Stadt zukommen werden, meistern zu können, sollte die bereits 2021 von der FDP geforderten AG Haushaltskonsolidierung erneut eingesetzt werden.

Die noch anstehenden Projekte sollten neu bewertet und vernünftig priorisiert werden. Nur so können wir der Gestaltungsohnmacht noch entgegenwirken.“, so Voigt abschließend.