Gemeinsamer Antrag von CDU und FDP - Straßenausbaubeiträge
Die Fraktionen der CDU und der FDP bitten den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu setzen:
Die Stadtvertretung der Stadt Schwentinental möge beschließen:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen Wegen und Plätzen in der Stadt Schwentinental (Straßenausbaubeitragssatzung) wird aufgehoben.
Begründung:
Nachdem sich die landesgesetzliche Rechtslage inzwischen geändert hat, erscheint es nicht nur angezeigt, sondern notwendig, die Finanzierung von bisher beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen auf neue Grundlagen zu stellen. Zum einen haben die zu erhebenden Beiträge teilweise eine Höhe erreicht, die den betroffenen Bürgern nur noch sehr schwer zu vermitteln und zuzumuten sind. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nahezu sämtliche Straßen im Stadtgebiet nicht nur von den anliegenden Eigentümern sondern von einer unbestimmten Anzahl von Nutzern regelmäßig befahren werden.
Zum anderen wird die aktuelle Regelung zur Erhebung von Ausbaubeiträge auch als ungerecht empfunden. Zum Beispiel sind Anlieger von sog. klassifizierten Durchgangsstraßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (sofern die Stadt nicht Baulastträger ist) weitgehend befreit. Des Weiteren stoßen Ausbaubeiträge vor allem deswegen auf Ablehnung, weil die Betroffenen hohe Beträge entrichten müssen, obwohl sie weder über das „Ob“ noch über das „Wie“ der Arbeiten grundlegend maßgebend mitentscheiden dürfen.
Weiterhin führt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu sozialen Härtefällen und gefährdet so das Eigentum und die Existenz vieler älterer Menschen sowie junger Familien. Die Bildung von Wohneigentum ist eine der sinnvollsten privaten Maßnahmen zur ergänzenden Altersvorsorge sowie ein wirkungsvolles Instrument für eine gerechtere Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft. Der Erwerb von Wohneigentum muss auch in Schwentinental attraktiv bleiben. Wer nicht kalkulieren kann, ob ihm in naher Zukunft ungefragt vielleicht eine Rechnung in vier- oder fünfstelliger Höhe präsentiert wird, wird möglicherweise von einem Immobilienerwerb absehen.
Da Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegen, ist diese Aufgabe durch die Allgemeinheit zu finanzieren.
Zum landesgesetzlichen Hintergrund:
In der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge angenommen.
Danach wird dem § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung ein zweiter Satz hinzugefügt
„Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.“
Die Gemeinden werden dadurch von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befreit. Von dieser Möglichkeit sollte die Stadt Schwentinental Gebrauch machen.
Außerdem wird das Land Schleswig-Holstein nach eigener Aussage bis zur Reform des FAG Ende 2020 die Kommunen nach einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 11. Januar 2018 mit zusätzlich jährlich 15 Mio. Euro unterstützen. So können die Kommunen dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur besser nachkommen.