Demokratie im Sinkflug!

„All politics is local!“ - Diese Aussage des ehemaligen Sprechers des US-Repräsentantenhauses Tip O´Neill macht beeindruckend deutlich, dass die „große Politik“ erst im „Kleinen“ konkret wird und dass Demokratie vor Ort beginnt, in den Städten und Gemeinden, in denen die Bürger leben.

Aus diesem Grund kann man auch sagen, dass die Kommunen - die Städte und Gemeinden - die „Keimzelle der Demokratie“ sind. Denn vor Ort können die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeparlament unmittelbar erleben, wie die Entscheidungen in der Gemeinde getroffen werden. Sie können sich hier am einfachsten einbringen, weil sie die eigenen Probleme vor Ort selbst kennen.

Den wichtigsten Rahmen für die kommunalpolitische Arbeit in den Städten und Gemeinden setzt die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO SH). Die Gemeindeordnung befasst sich mit den Grundlagen der Gemeindeverfassung, mit dem Namen, mit den Insignien und mit dem Gebiet der Gemeinden. Sie benennt zudem die Rechte der Einwohner und dabei speziell der Bürger, und sie macht Strukturvorgaben für die Verwaltung der Gemeinde einschließlich dem Amt des Bürgermeisters.

So steht in § 55 Abs. 1 S. 2 GO SH

„….

zu den Aufgaben des Bürgermeisters gehört insbesondere, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen.

…“

So weit, so gut!

Demokratische Entscheidungsprozesse vollziehen sich stets im Spannungsgeflecht von Sachproblemen, Interessenlagen und auch Machtfragen. Auf der kommunalen Ebene ist es nicht anders. Städte und Gemeinden - so auch die Stadt Schwentinental - sind staatsrechtlich gesehen Teil der Länder und verfügen über keine eigene staatliche Hoheitsmacht. In der Praxis sind sie allerdings dennoch eigene „politische Systeme“ mit eigenen politischen Akteuren und Institutionen, die vielfach versuchen zunächst ihre eigenen Interessen zu vertreten. 

Vor diesem Hintergrund stellt sich leider allzu oft die Frage, wer eigentlich der mächtigere Akteur in der Kommunalpolitik sein sollte. Der Bürgermeister oder die Stadtvertretung?

Soviel vorweg: Die Gemeinde- oder Stadtvertretung ist als Volksvertretung das oberste Entscheidungsorgan in allen Selbstverwaltungsaufgaben. Sie hat zudem die Gemeindeverwaltung daraufhin zu überwachen, ob ihre Beschlüsse durchgeführt werden.

Stellen wir uns nun aber folgenden Fall vor: Die Fraktion A stellt in der Stadtvertretung einen Antrag zu einem bestimmten Vorhaben. Der Bügermeister ist von Vornherein gegen dieses Vorhaben und artikuliert dies auch vehement. Nichtsdestotrotz beschließt die Stadtvertretung dieses Vorhaben mit großer Mehrheit. Trotz des Beschlusses passiert nun aber monatelang gar nichts. Die hauptamtliche Verwaltung geht nicht in die Umsetzung des Beschlusses. Nach Monaten versucht der Bürgermeister die im Haushalt für das Vorhaben vorgesehene Haushaltsmittel durch die Stadtvertretung streichen zu lassen. Ein Winkelzug, um das Vorhaben über diesen Weg doch noch zu stoppen. Die Stadtvertretung erteilt diesem Streichungsvorschlag eine Absage und belässt die Mittel im Haushalt. Nach weiteren Wochen der Untätigkeit sollen in einem Nachtragshaushalt, der durch die Stadtvertretung beschlossen werden muss, die Mittel erneut gestrichen werden. Diesmal erhält die Streichung die erforderliche Mehrheit. Das Projekt ist damit beerdigt.

Was bedeutet dieser Vorgang nun für unsere demokratischen Grundwerte?

Eines der wichtigsten demokratischen Grundwerte lautet: Entscheidungen zu akzeptieren, die demokratisch getroffen wurden, auch wenn man sie selbst nicht unterstützt!

Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist immanent wichtig, denn wenn schon die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht mehr auf das vermeintlich mehrheitlich Beschlossene vertrauen können, wie sollen dann erst die Bürgerinn und Bürger Vetrauen in das politische Handeln haben? Die Folge ist zwangsläufig Misstrauen. Und zwar auf allen Ebenen: Misstrauen zwischen der kommunalen Selbstverwaltung/Stadtvertretung und der hauptamtlichen Verwaltung. Und Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen der politischen Akteure und Insitutionen. Die „Keimzelle der Demokratie“ nimmt Schaden!

Aber ein weiterer Aspekt spielt eine gewichtige Rolle: Um die Demokratie auf der kommunalen Ebene am Laufen zu Halten braucht es Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren. Denn Kommunalpolitik ist, anders als andere Teile des politischen Geschehens, ein Ehrenamt. Eine starke Demokratie lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Es braucht also Menschen, die neben ihrer täglichen Aufgaben in Familie und Beruf, Ideen für ihre Kommune entwickeln und diese in den politischen Diskurs bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer seiner Entscheidungen (BVerfGE 11, 363) die ehrenamtliche Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als den „politischen Kern“ der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt. Aber immer weniger Menschen sind bereit, sich freiwillig für das Gemeinwohl unserer Gesellschaft zu engagieren. Um wieder mehr Menschen für ein Engagement für die Demokratie und das Engagement in der Kommunalpolitik zu begeistern, ist es unabdingbar, dass sich die Demokratie nicht selber abschafft.