Auf hoher See und vor Gericht...
Seit der letzten Kommunalwahl im Mai dieses Jahres stellt die FDP in der Stadtvertretung Schwentinental weiterhin zwei Stadtvertreter. Allerdings hat die FDP kein Fraktionsstatus mehr. Mit dem Verlust des Fraktionsstatus gingen der FDP auch viele Rechte verloren, die eben nur Fraktionen vorbehalten sind. Aber wie konnte es dazu kommen?
Ein Bericht von Jan Voigt - FDP-Stadtvertreter
Der Wahlabend versprach grandios für die FDP Schwentinental zu laufen. Die ersten Ergebnisse, die für den Kreistag ausgezählt wurden, waren mit über 7 % eine enorme Steigerung zur letzten Wahl im Jahre 2018. Und auch das Ergebnis für die Stadtvertretung mit 6,9 % und einem Stimmenzuwachs von 33 % im Vergleich zu 2018 war außerordentlich gut. Es wurde schnell klar: Wir können mit dem Ergbnis erneut zwei Stadtvertreter in Schwentinental stellen.
Aber wo an diesem Abend viel Licht war, gab es leider auch Schatten: Kurz vor der Kommunalwahl verabschiedete die schwarz-grüne Landesregierung im Landtag eine Kommunalrechtsreform. Diese Reform schränkt die Möglichkeit zur Bildung einer Fraktion und somit zur reellen politischen Einflussnahme in den Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen stark ein. So wurde von der Landesregierung festgelegt, dass in Kommunen über 35.000 Einwohnern oder in Gemeinde- oder Stadtvertretungen mit über 31 Gemeindevertretern, man den Fraktionsstatus erst ab drei statt vorher mit zwei Vertretern erlangt. Schwentinental ist mit seinen 14.800 Einwohnerinnen und Einwohnern und den regulären 23 Stadtvertretern von dieser Änderung normalerweise nicht betroffen. Nun gab es in der Stadt jedoch durch den übermäßigen Gewinn an Wahlkreisen durch die CDU (9 von 12 Wahlkreisen hat die CDU direkt gewonnen) mehr CDU-Stadtvertreter, als ihnen nach dem Stimmenanteil (27,2 %) eigentlich zu stünden, sodass es sog. Ausgleichsmandate für andere Parteien und Wählergemeinschaften gab. Bedauerlicherweise aber nicht für die FDP. Die Stadtvertretung wuchst durch die Ausgleichsmandate aber am Wahlabend auf insgesamt 32 Mitglieder an und die Kommunalrechtsreform hatte nun auch Einfluss auf die politische Situation in Schwentinental.
Die FDP konnte, trotzdem sie weiterhin zwei Stadtvertreter hat, keine Fraktion mehr bilden. Somit wird der FDP in Schwentinental die Möglichkeit entzogen in den sechs Fachausschüssen, in denen der Hauptteil der politischen Arbeit stattfindet, mitzustimmen. Denn die FDP hat zukünftig keine Ausschussitze mehr. Die Besetzung von Ausschüssen ist nur Fraktionen vorbehalten. Ebenso können Anträge nicht mehr von einer Fraktion, sondern zukünftig nur von einem unserer zwei Einzelvertreter gestellt werden. Aber eine der schwerwiegendsten Konsequenz dieser Kommunalrechtsreform ist, dass die FDP in der Stadt Schwentinental nicht mehr die Möglichkeit hat, für die Ausschüsse sog. bürgerliche Mitglieder zu benennen (wir haben ja keine Ausschusssitze mehr!) und somit das kommunalpolitische, ehrenamtliche Engagement in der Stadt zu fördern. Zudem übernehmen die bürgerlichen Mitglieder einen Großteil der Arbeit in den Ausschüssen. Die Arbeit verteilt sich dadurch natürlich insgesamt auf deutlich mehr Schultern. Nun müssen wir beide FDP-Stadtvertreter - was zeitlich gar nicht leistbar ist, da wir ja auch noch Job und Familie haben - alle Ausschusssitzungen alleine besuchen. Und dies sogar ohne jedes Stimmrecht.
Kurzum: Die FDP hat am 14. Mai ein besseres Ergebnis als 2018 erzielt und trotzdem wurden wir durch die schwarz-grüne Landesregierung der politischen Gestaltungsmöglichkeit für die nächsten fünf Jahre beraubt. Aus unserer Sicht ein großer Demokratieverlust durch die schwarz-grüne Kommunalrechtsreform!
Aber ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt, denn die Landtagsfraktionen von FDP und SSW haben vor dem Landesverfassungsgericht gegen diese Kommunalrechtsreform eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir haben daher die Hoffnung, dass das Landesverfassungsgericht erkennt, dass es mit dieser schwarz-grünen Reform zu eben diesem Demokratieverlust auf der kommunalen Ebene gekommen ist und das kommunalpolitische, ehrenamtliche Engagement, das es ja in der heutigen Zeit eher zu fördern als einzuschränken gilt, massiv gelitten hat. Ein Termin für das Urteil des Landesverfassungsgericht steht allerdings noch aus.
Fortsetzung folgt….