Antrag zur Abschaffung der Hundesteuermarken

Hunde

Die Stadt Schwentinental schafft die Ausgabe und Mitführungspflicht von Hundesteuermarken mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab.

Begründung:
Geringer praktischer Nutzen
Hundesteuermarken dienen heutzutage kaum noch der effektiven Kontrolle, ob ein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Die Anmeldung sowie die Erhebung der Hundesteuer werden ohnehin im Steueramt elektronisch erfasst und können jederzeit durch die Verwaltung überprüft werden.

Bürokratieabbau
Die Produktion, Ausgabe und Verwaltung von Hundesteuermarken verursacht jährlich einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Durch die Abschaffung der Marken können Verwaltungskosten und Arbeitszeit eingespart werden.

Probleme im Alltag
Marken gehen häufig verloren oder beschädigen Halsbänder.
Ersatzmarken müssen beantragt und verwaltet werden, was wiederum Aufwand für Hundehalter*innen und Verwaltung bedeutet.

Vorbildfunktion anderer Kommunen
Zahlreiche Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (zuletzt die Stadt Neumünster) und bundesweit haben die Hundesteuermarken bereits abgeschafft, ohne dass dadurch Probleme in der Steuererhebung oder Kontrolle entstanden sind.

Zeitgemäße Alternativen
Zur eindeutigen Identifizierung eines Hundes sind heute der verpflichtende Mikrochip und die Registrierung in Heimtierdatenbanken (z. B. Tasso, FINDEFIX) üblich und wesentlich sicherer sowie praktikabler als eine Hundesteuermarke.