Antrag - Naturerlebnisbad

Gemeinsamer Antrag von Bündnis90/Die Grünen, WIR (Wählergemeinschaft für Schwentinental) und FDP (Freie Demokraten)

 

zur Stadtvertretung der Stadt Schwentinental am 29. August 2018
TOP 3 (gemäß der vorläufigen, am Freitag, 24.08.  versandten Tagesordnung):
„Freibadsanierung / Förderung der Freibadsanierung“
Vorbehaltlich möglicher neuer Erkenntnisse und der Präsentationen zur Freibadsanierung unter TOP 2 beabsichtigen Bündnis90/Die Grünen, WIR und FDP folgenden Antrag zu stellen:

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Unter Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertretung am 11.10.2017 (unter TOP 5) wird der Bürgermeister im Benehmen mit den Stadtwerken Schwentinental (SW.S) beauftragt, für das heute unter TOP 2 (gemäß vorläufige TO) ausführlich vorgestellte Konzept eines Naturerlebnisbades als Teil eines Konzeptes „Naturerlebnisraum Schwentine“ einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Die Freibadsanierung soll somit als Naturerlebnisbad erfolgen.

Der Grundsatz-Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2017 zur Freibad-Sanierung, sich inhaltlich dem Bürgerbegehren anzuschließen, bleibt hiervon unberührt.

Begründung:
Durch die dankenswerter Weise vom büroleitenden Beamten gegen Ende der Sommerferien in die Diskussion gebrachte mögliche Bundesförderung ist hinsichtlich der Freibadsanierung eine neue Situation entstanden: es besteht die Möglichkeit Zuschüsse für die Freibadsanierung in Höhe von 1,2 bis 1,4 Millionen Euro, je nach Sanierungskonzept zu erhalten. Hierfür muss aber, unabhängig vom vorgestellten Sanierungskonzept, die Freibadsanierung aller Wahrscheinlichkeit nach um ein weiteres Jahr verschoben werden. Dies bedingt angesichts des maroden Zustandes des Freibades ein weiter erhöhtes Risiko eines Betriebsausfalles noch vor Abschluss der Sanierung (beendet dann zur Sommersaison 2022!!!). Hinzu kommt das Risiko weiterer Preissteigerungen über den verzögerten und ohnehin langen Sanierungszeitraum, wie sie sich allenthalben im Baugewerbe zeigen. Die im Oktober 2017 veranschlagten Netto-Gesamtkosten von 3,1 Millionen für die konventionelle Sanierung werden so nicht zu halten sein. Ähnliches gilt sicherlich auch für die von Ekoplant in 2017 in Aussicht gestellten Sanierungskosten von 2,7 Millionen Euro netto.

Trotz der auch aus unserer Sicht sehr anerkennenswerten Bemühungen des SW.S-Geschäftsführers wird das konventionelle Sanierungskonzept im bisherigen, jetzt mit Edelstahl ausgekleideten Gewandt, auch bei zusätzlicher ökologischer Attraktivierung mit Photovoltaik auf dem Dach der Funktionsgebäude, einem umgestalteten Planschbeckenbereich (Mehrkosten!) und ggf. einer verbesserten (aber auch teureren) Abwasseraufbereitung, keinesfalls derart innovativ sein, dass realistische Aussichten bestehen, unter den 5-6% erfolgreichen Bewerbern im Bundesprogramm zu sein. Das Konzept eines Naturerlebnisbades in der ausgereiften Konzeption der Firma Ekoplant mit einer für Naturbäder sicherlich außergewöhnlichen Betriebssicherheit (Ausfallquote unter 1%) ist hingegen Öko-Hightech, hoch-innovativ und deutlich erfolgversprechender. Eingebettet in ein begleitendes inhaltlich schlüssiges und zum Naturerlebnis passendes Gesamtkonzept „Naturerlebnisraum Schwentine“ sehen wir hohe Chancen einer Förderung im Bundesprogramm. Hinzu kommt eine nach Vertragsschluss mit der Firma Ekoplant eintretende Kostensicherheit, da diese Firma als Generalunternehmer fungiert, die Sanierung aus einer Hand durchführt und insofern eine Kostengarantie ermöglicht.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ist noch zu bedenken, dass ein NEB auch im laufenden Betrieb Kostenvorteile bietet (niedrigere Betriebskosten, ggf. höhere Einnahmen durch steigende Besucherzahlen).

Nur mit einem innovativen Naturerlebnisbad, eingebettet in das vorgestellte Gesamtkonzept „Naturerlebnisraum Schwentine“ ist aus unserer Sicht in der Abwägung zwischen Risiko durch weitere Verzögerung der Sanierung (Kostensteigerung, Gefahr der vorzeitigen Freibadstillegung) und möglichem Nutzen im Rahmen der Förderung (mindestens 1,2 Millionen) überhaupt ein Förderantrag zu rechtfertigen.

Ein Naturerlebnisbad unterscheidet sich in wesentlichen Merkmalen (Nutzung als Sportbad mit 50m-Bahnen, Eignung für den Schwimmunterricht etc.) überhaupt nicht von konventionellen Freibädern.

Das Argument der Konkurrenz von Ostsee und Binnenseen hat, zumal mit Blick auf den Klimawandel, nur geringe Relevanz. Schon dieses Jahr haben verstärkt Feuerquallen, Zerkarien, bakterielle Belastungen und Blaualgen in natürlichen Gewässern den Badenden stark zugesetzt. In kalten Sommern profitiert das Naturerlebnisbad hingegen von seiner Beheizbarkeit. Auch ist die Nutzerklientel unterschiedlich.

Vorteil für die Bewerbung ist noch, dass mit dem Naturerlebnisbad ein bereits durchdachtes Konzept für das Bewerbungsverfahren vorliegt.

Das Argument der zeitlichen Verzögerung fällt im Falle des NEB nicht ins Gewicht, da die Sanierung bei erfolgreichem Förderantrag und Sanierungsbeginn Spätsommer 2019 bereits im Winter 2020/21 abgeschlossen wäre, deutlich früher als bei der konventionellen Sanierung.

Es geht hier im Kern überhaupt nicht um eine ideologische Auseinandersetzung, wer welches Bäderkonzept lieber hätte, sondern schlicht um die Frage, mit welchem Konzept die Stadt Schwentinental mit begründeten Erfolgsaussichten in die hart umkämpfte Bewerbung um die Fördergelder in Millionenhöhe geht. Es geht um die Finanzen unserer Stadt und insofern um die Interessen aller Bürger. Die realistische Möglichkeit, unser Freibad mit einem Naturerlebnisbad-Konzept ggf. mit einem städtischen Aufwand von wenig mehr als einer Million Euro sanieren zu können, darf bei einer Entscheidung für eine Förderbewerbung nicht vergeben werden.

Andreas Müller, Bündnis 90/Die Grünen

Joachim Harting, WIR für Schwentinental

Jan Voigt, FDP