Anfrage - Haushalt Sporthallen

 

An  den Bürgermeister  
der  Stadt  Schwentinental
Herrn  Thomas  Haß

 

Sehr  geehrter  Herr  Haß,

in  der  Vorlage  211/2021  ist  unter  Punkt  e)  Ihres  Maẞnahmenkataloges  zu  finden, dass  die  Anwendung  der  bereits  bestehenden  Regelung,  die  Sportvereine  bei  den Bewirtschaftungskosten  in  Höhe  von  10  %  zu  beteiligen  eine  Einnahme  in  Höhe von  30.000  €  erwarten  lasse.  
Wiederum  ist  in  der  Vorlage  209/2021  unter  der  HHSt  5610.110200  als Benutzungsentgelte  Dritter  incl.  des  Anteils  der  Vereine  in  Höhe  von  10  %  der Bewirtschaftungskosten  für  alle  Sporteinrichtungen  die  Einnahme  mit  lediglich 10.000  €  veranschlagt.  

Vor  diesem  Hintergrund  stellt  die  FDP  folgende 

ANFRAGE

  1. Wieso  wird  in  dem  aktuellen  Haushaltsentwurf  nicht  die  bestehende Regelung  bereits  aufgegriffen,  wenn  die  Verwaltung  sogar  in  einer anderen  Vorlage  (211/2021)  schon  auf  diese  Einnahme  hinweist?
  2. Auf  welche  Summe  beziehen  sich  die  besagten  „10%“  genau,  bzw.  welche Sportstätten  werden  für  die  Berechnung  mit  einbezogen?
  3. Welche  Vereine  werden  zur  Beteiligung  an  den  Bewirtschaftungskosten aufgefordert?
  4. Nach  welchem  Schlüssel  teilt  die  Verwaltung  die  zu  fordernden  Anteile auf  die  Vereine  auf?
  5. Besteht  für  die  Forderung  an  die  jeweiligen  Vereine  zur  Beteiligung  an den  Bewirtschaftungskosten  ein  schriftlicher  Vertrag  o.ä.,  auf  dessen Grundlage  man  die  Entgelte  geltend  macht?

 

Für  die  Fraktion
Jan Voigt