Anfrage - Haushalt Sporthallen
An den Bürgermeister
der Stadt Schwentinental
Herrn Thomas Haß
Sehr geehrter Herr Haß,
in der Vorlage 211/2021 ist unter Punkt e) Ihres Maẞnahmenkataloges zu finden, dass die Anwendung der bereits bestehenden Regelung, die Sportvereine bei den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 10 % zu beteiligen eine Einnahme in Höhe von 30.000 € erwarten lasse.
Wiederum ist in der Vorlage 209/2021 unter der HHSt 5610.110200 als Benutzungsentgelte Dritter incl. des Anteils der Vereine in Höhe von 10 % der Bewirtschaftungskosten für alle Sporteinrichtungen die Einnahme mit lediglich 10.000 € veranschlagt.
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP folgende
ANFRAGE
- Wieso wird in dem aktuellen Haushaltsentwurf nicht die bestehende Regelung bereits aufgegriffen, wenn die Verwaltung sogar in einer anderen Vorlage (211/2021) schon auf diese Einnahme hinweist?
- Auf welche Summe beziehen sich die besagten „10%“ genau, bzw. welche Sportstätten werden für die Berechnung mit einbezogen?
- Welche Vereine werden zur Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten aufgefordert?
- Nach welchem Schlüssel teilt die Verwaltung die zu fordernden Anteile auf die Vereine auf?
- Besteht für die Forderung an die jeweiligen Vereine zur Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten ein schriftlicher Vertrag o.ä., auf dessen Grundlage man die Entgelte geltend macht?
Für die Fraktion
Jan Voigt